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ISSN 1611-1672
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TS-03: Patientenaufklärung - die ungeliebte Pflicht?!



  • Einleitung von Prof. Dr. med. T. Wallenfang
  • Inhalt:
    Die Aufklärung über die Diagnose, über therapeutische Maßnahmen, Risiken der Behandlung sowie der Nichtbehandlung im Gespräch mit den Patienten gehört zum Kernbereich ärztlichen Tuns (§ 8 MusterBO). Um verständlich zu machen, weshalb die Aufklärungsrüge im Haftpflichtprozess eine so scharfe Waffe ist, stellt RA Ewig Ihnen zunächst die rechtssystematische Zuordnung dar, um dann einige besondere Probleme zu erläutern, anhand derer die Grenzen der Aufklärung aufgezeigt werden, die gerade im chirurgischen und neurochirurgischen Alltag eine Rolle spielen.
  • Referent:
    Eugen Ewig
    Rechtsanwalt und Mediator, Bonn
    Fachanwalt für Medizinrecht
  • Erscheinungsdatum:
    01.01.2005

3 CME-Punkte Diese Fortbildung ist durch die Bayerische Landesärztekammer für das Modellprojekt 'Freiwilliger Fortbildungsnachweis (Kategorie D)' mit drei CME-Fortbildungspunkten anerkannt.



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